Pferdehaftpflichtversicherung - Vergleich Haftpflichtversicherung für Pferde

Eine Pferdehaftpflichtversicherung wird auch Pferdehalter Haftpflichtversicherung genannt, denn sie schützt den Halter eines Pferdes vor Schäden, die durch das Tier veruracht werden. Genau wie bei einer Haftpflichtversicherung für Menschen, werden dabei Personenschäden und Sachschäden bis zu einer festgelegten, meist hohen Schadenssumme gedeckt. Diese Pferdeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber als Pferdehalter sollte man unbedingt eine solche Haftpflichtversicherung abschließen. Das Pferde kann sich zum Beispiel beim Führen losreißen oder aus der Weide ausbrechen und zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursachen oder jemanden verletzen. Einige Besitzer von Pferdeställen schreiben ihren Einstellern auch eine Pferdehaftplfichtversicherung vor.

Vergleich Hatpflichtversicherung für Pferde


Die Zahl der Reiter und Pferdebesitzer in Deutschland ist überraschend groß und liegt im siebenstelligen Bereich. Daher gibt es auch relativ viele Anbieter von Pferdehaftpflichtversicherungen. Die einzelnen Angebote unterscheiden sich in einigen Punkten. Der markanteste Unterschied zwischen den Versicherungen ist die gedeckte Schadenssumme. Sie bewegt sich im Bereich von einer Million Euro bis zu zehn Millionen Euro. Bei einem Verehrsunfall können beispielsweise schnell sehr hohe Schadenssummen entstehen, so dass man auch einen hohe gedeckte Schadenssumme achten sollte, wenn
man eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließt.
Ein weiterer Unterschied der Pferdehaftpflichtversicherungen ist die Deckung von Schäden, die in Folge des Reitens und Betreuens durch Dritte erfolgt. Wenn man beispielsweise eine Reitbeteiligung für sein Pferde hat oder das Pferde ab und zu von anderen Personen betreut wird, so sollte man auf jeden Fall das sogenannte Fremdreiterrisiko absichern. Wenn sich ein Pferd ansonsten bei einer anderen Person losreist und Schäden verursacht, ist der Halter des Pferdes voll haftbar, wenn dieses Risiko nicht abgedeckt ist. Nicht alle Versicherung beinhalten die Deckung solcher Schäden.
Es gibt Schäden, die von einigen Versicherungen ausgeschlossen werden. So sind manchmal gemietete Stallungen oder andere Dinge wie gemietete Pferdeanhänger nicht versichert. Auch wird die Teilnahme an Reittunieren bzw. die dadurch verursachten Schäden bei einigen Haftpflichtversicherungen für Pferde ausgeklammert. Weitere Einschränkungen betreffen Schäden an der Natur oder an Gärten. Man sollte auf jeden Fall nach den ausgeklammerten Schäden fragen, bevor man eine Haftpflichtversicherung für Pferde abschließt.
Letztendlich ist die Beitragshöhe für eine Pferdehalterhaftplichtversicherung ein Unterscheidungsriterien.. Als Faustformel kann man einen Betrag von etwa 10 Euro pro Monat als Preis ansetzen. Je höher die Deckungssumme und je mehr Schäden in die Versicherung eingeschlossen sind, umso teurer ist die Versicherung.

Weitere Schäden

08.06.2010
Weitere Schäden, die eine Pferdehaftpflichtversicherung decken sollte, sind Flurschäden, also Beschädigungen an Wäldern und öffentlichem Gelände sowie Kutschfahrten, wenn es sich um ein Pferd handelt, dass auch vor eine Kutsche gespannt wird.
Zudem sollten nicht nur die Reitbeteiligung, sondern auch Fremdreiter oder Gastreiter versichert sein. Das ist nicht bei allen Haftpflichtversicherungen der Fall. Häufig werden zusätzliche Beiträge erhoben, wenn diese Risiken gedeckt sein sollen.
Handelt es sich um einen Hengst oder eine Stute, die auch ein Fohlen austragen soll, sind Deckschäden möglich, die von der Versicherung dann übernommen wird, wenn diese Art von Schäden gedeckt sind.
Erstellt: 25.03.2009
Aktualisiert: 08.06.2010
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